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   BGH, 28.04.2021 - 4 StR 397/20   

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https://dejure.org/2021,16622
BGH, 28.04.2021 - 4 StR 397/20 (https://dejure.org/2021,16622)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2021 - 4 StR 397/20 (https://dejure.org/2021,16622)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2021 - 4 StR 397/20 (https://dejure.org/2021,16622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 3 Abs. 1 SprengG; § 3a Abs. 1 SprengG; § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG
    Begriffsbestimmungen nach dem Sprengstoffgesetz (unzulässige Subsumtion von Begriffen der Alltagssprache: Polenböller); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Aufnahme des Regelbeispiels des gewerbsmäßigen Handels in die Urteilsformel)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 40 Abs. 1 SprengG, § 3a Abs. 1 SprengG, § 52 Abs. 1 StGB, § 73a Abs. 1 StGB, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen der fehlerhaften Annahme von Tatmehrheit zwischen drei Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision wegen der fehlerhaften Annahme von Tatmehrheit zwischen drei Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Revision wegen der fehlerhaften Annahme von Tatmehrheit zwischen drei Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.2020 - 4 StR 15/20

    Beweisverwertungsverbot (Missachtung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 397/20
    Der Alltagssprache entnommene Beschreibungen wie "Polenböller' lassen nicht erkennen, ob insoweit die tatsächlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Tatbestandsmerkmals von § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 1 SprengG erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 397/20
    Mehrere Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stehen zwar zueinander in Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB, wenn sich ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen (teilweise) überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 303/19, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 397/20
    Schließlich merkt der Senat an, dass das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handelns nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist, weil es nur die Strafzumessung betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, BeckRS 2015, 4145 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 4 StR 397/20
    Schließlich merkt der Senat an, dass das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handelns nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist, weil es nur die Strafzumessung betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, BeckRS 2015, 4145 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 27.10.2021 - 4 StR 351/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Einschlägigkeit der erweiterten

    Daher war - wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausführt - die erweiterte Einziehung des Bargeldes gemäß § 73a StGB anzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 397/20 Rn. 4).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 330/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Beschränkung der Verfolgung

    Die Umschreibungen gestatten dem Revisionsgericht nicht die abschließende Prüfung, ob insoweit die Voraussetzungen für die Annahme eines Tatbestandsmerkmals von § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 1 SprengG erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 4 StR 397/20, juris).
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